ERFASSEN

Für naturschutzfachliche Gutachten im Zusammenhang mit Bauvorhaben ist eine fachgerechte Erfassung der örtlichen Gegebenheiten unerlässlich. Art und Umfang der Kartierungen richten sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung und den rechtlichen Anforderungen.

Dazu gehören unter anderem Biotoptypenkartierungen im Rahmen von Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen bei Bau- oder Abrissmaßnahmen. Hierbei werden potenzielle Habitate aller wildlebenden Vogelarten sowie besonders geschützter Arten nach FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz erfasst und bewertet.

Ziel ist es, Beeinträchtigungen geschützter Arten und Lebensräume zu vermeiden. Berücksichtigt werden unter anderem Biotoptypen, geschützte Biotope, habitatgeeignete Bäume, geschützte Pflanzenarten sowie Schutzgebiete. Je nach Fragestellung kommen verschiedene Erfassungsmethoden zum Einsatz, etwa Geländebegehungen, Detektoruntersuchungen von Fledermäusen oder Raumnutzungskartierungen von Vogelarten.


SCHÜTZEN

Bei den zu erfassenden Arten handelt es sich zum Beispiel um nach Anhangs IV der FFH-Richtlinie geschützte Reptilien (u.a. Zauneidechsen, Schlingnatter), die oft in wenig beachteten Räumen, wie vermoderndem Holz, Steinhaufen am Wegesrand oder aufgeschütteten Erdhügeln leben. Selten betretene Wälder bieten Greifvögeln den ungestörten Raum zur Aufzucht ihrer Jungen. Und nicht zuletzt brüten Schwalben unter Hausdächern oder Schleiereulen in baufälligen Scheunen, wo in altem Fachwerk oder Lehmfugen auch Wildbienen ihre Larven ablegen.

Der Schutz dieser Lebensräume ist existenziell zum Erhalt selten gewordener Arten und zum Erhalt des Fortbestandes lokaler Populationen.

Durch aufmerksame Bauweisen oder auch Bauzeitenregelungen können oftmals Eingriffe in diese Lebensräume vermieden werden. Wenn eine Vermeidung nicht möglich ist, können häufig in Absprache mit den Naturschutzbehörden Ausnahmeregelungen getroffen und Ersatzlebensräume geschaffen werden, bspw. über Fledermauskästen, Nisthilfen für Brutvögel, Umsiedeln von Zauneidechsen oder Ameisen. Einheimische Hecken können neue Vogelnester aufnehmen und Insekten Futter bieten. Gleichzeitig erfüllen diese den Ausgleich z.B. für Eingriffe in den Boden oder in bestehende Gehölzstrukturen.

PLANEN

Dafür braucht es zuweilen ungewöhnliche, aber auch pragmatische Lösungen, die beides bewirken: die Möglichkeit dort zu bauen, wo es wichtig für das Gemeinwohl ist und gleichzeitig möglichst geringe Auswirkungen auf vorhandene Arten und Lebensräume hat.


Bei einem prognostizierten Eingriff in Schutzgüter können die berechneten Kompensations- und Ersatzmaßnahmen je nach Möglichkeit in Form von aufgewerteten Flächen (z.B. Heckenpflanzungen, Umwandlung Acker in Grünland) aber über den Ankauf von Ökokontopunkten erfolgen und damit einen Beitrag für neue Lebensräume leisten.


Zur Erfassung, zeichnerischen Darstellung, Analyse und Auswertung der Ergebnisse nutze ich das Standard Geoinformationssystem ArcGis Pro der Firma ESRI.


So können Sie guten Gewissens bauen, denn die Natur erhält ihren Raum zur Entfaltung zurück.