Naturraum-mv Gesche Köpke / Ludewig

Dipl.-Ing. Gesche Ludewig

0174/9655879 ludewig@naturraum-mv.de

ERFASSEN

Für nahezu alle naturschutzfachlichen Gutachten in Verbindung mit baulichen Tätigkeiten ist eine Erfassung der Gegebenheiten vorort unerlässlich.

Der Umfang der Kartierungen und Geländeaufnahmen ergibt sich aus der Aufgabenstellung. Eingriffs- Ausgleichbilanzen z.B. erfordern eine Biotoptypenkartierung nach den Vorschriften der Länder. Als begleitende Auflagen der Naturschutzbehörden ist bei Baumaßnahmen oder beim Abriss von Gebäuden häufig eine artenschutzrechtliche Prüfung mit einer Erfassung und Bewertung potenzieller Habitate aller wildlebender Vogelarten und Arten des Anhangs IV oder eine Kartierung dieser Arten der FFH-Richtlinie erforderlich.

Gleichzeitig muss die Habitateignung eines Standortes für besonders schützenswerte Tierarten geprüft werden, um Tötungs-, Störungs- oder Beschädigungsdelikte nach Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen oder zu vermeiden. Dies betrifft z.B. Reptilien, Insekten, Fledermäuse und Brutplätze oder Raumnutzungen von Vogelarten. Gleichzeitig sind die vorhandenen Biotoptypen und geschützten Biotope, Bäume mit Habiateignung, Alleebäume oder geschützte Pflanzenarten sowie die Lage von Schutzgebieten zu berücksichtigen. Verschiedene Erfassungsmethoden kommen zum Einsatz: u.a. Detektoruntersuchungen von Fledermäusen, mehrfache Begehungen zur Kartierung von Biotoptypen, Reptilien, Amphibien oder auch Raumnutzungskartierungen von Greifvögeln an geplanten Windkraftstandorten.


SCHÜTZEN

Bei den zu erfassenden Arten handelt es sich zum Beispiel um nach Anhangs IV der FFH-Richtlinie geschützte Reptilien (u.a. Zauneidechsen, Schlingnatter), die oft in wenig beachteten Räumen, wie vermoderndem Holz, Steinhaufen am Wegesrand oder aufgeschütteten Erdhügeln leben. Selten betretene Wälder bieten Greifvögeln den ungestörten Raum zur Aufzucht ihrer Jungen. Und nicht zuletzt brüten Schwalben unter Hausdächern oder Schleiereulen in baufälligen Scheunen, wo in altem Fachwerk oder Lehmfugen auch Wildbienen ihre Larven ablegen.

Der Schutz dieser Lebensräume ist existenziell zum Erhalt selten gewordener Arten und zum Erhalt des Fortbestandes lokaler Populationen.

Durch aufmerksame Bauweisen oder auch Bauzeitenregelungen können oftmals Eingriffe in diese Lebensräume vermieden werden. Wenn eine Vermeidung nicht möglich ist, können häufig in Absprache mit den Naturschutzbehörden Ausnahmeregelungen getroffen und Ersatzlebensräume geschaffen werden, bspw. über Fledermauskästen, Nisthilfen für Brutvögel, Umsiedeln von Zauneidechsen oder Ameisen. Einheimische Hecken können neue Vogelnester aufnehmen und Insekten Futter bieten. Gleichzeitig erfüllen diese den Ausgleich z.B. für Eingriffe in den Boden oder in bestehende Gehölzstrukturen.

PLANEN

Dafür braucht es zuweilen ungewöhnliche, aber auch pragmatische Lösungen, die beides bewirken: die Möglichkeit dort zu bauen, wo es wichtig für das Gemeinwohl ist und gleichzeitig möglichst geringe Auswirkungen auf vorhandene Arten und Lebensräume hat.


Bei einem prognostizierten Eingriff in Schutzgüter können die berechneten Kompensations- und Ersatzmaßnahmen je nach Möglichkeit in Form von aufgewerteten Flächen (z.B. Heckenpflanzungen, Umwandlung Acker in Grünland) aber über den Ankauf von Ökokontopunkten erfolgen und damit einen Beitrag für neue Lebensräume leisten.


Zur Erfassung, zeichnerischen Darstellung, Analyse und Auswertung der Ergebnisse nutze ich das Standard Geoinformationssystem ArcGis Pro der Firma ESRI.


So können Sie guten Gewissens bauen, denn die Natur erhält ihren Raum zur Entfaltung zurück.

Share by: